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Was ist ein UNIKAT? Einfach gesprochen handelt es sich bei einem Unikat um das ursprüngliche Werk. Das bedeutet nicht, dass eine Kopie oder Vervielfältigung nicht möglich wäre. Gemeint ist lediglich, dass die Künstlerin oder der Künstler allein in einem Schaffensvorgang das Werk kreiert hat. Dabei ist es erst einmal irrelevant, ob der Künstler beispielsweise ein digitales Werk erstellt, zeichnet oder mit Siebdrucktechnik arbeitet. Da es das Unikat nur einmal gibt, hat es den höchsten Wert für Sammelnde.
Wird das Kunstwerk vervielfältigt, entsteht eine Reproduktion. So könnte man beispielsweise digitale Fotografien beliebig oft drucken oder Zeichnungen kopieren. Ohne eine festgesetzte, zugelassene Begrenzung an Kopien, spricht man von einer unbegrenzten Auflage. Bei einer LIMITIERUNG dagegen, verpflichtet sich die Künstlerin oder der Künstler, eine limitierte Anzahl von Reproduktionen zu erstellen. Die Limitierung liegt oft zwischen 10 und 300 Exemplaren.
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